Heinlein | Das Dach.

Asbestsanierung gemäß TRGS 519 für Dach und Fassade

Asbestsanierung gemäß TRGS 519 für Dach und Fassade

Asbest ist seit 1993 verboten. Trotzdem findet man das gesundheitsschädliche Material noch heute in vielen Bauwerken und eingebauten Materialien.
Werden Asbestzementprodukte demontiert und entsorgt, so hat dies auf der Grundlage der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 zu erfolgen.
Sie regelt was bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu beachten ist und wie der Ablauf der Arbeiten zu erfolgen hat.
Vor Beginn der Arbeiten, sind diese beim zuständigen Regierungspräsidium anzumelden.
Unser Betrieb ist gemäß TRGS 519 zertifiziert und zugelassen.
Wir haben mit sachkundigen Mitarbeitern die nötigen Kenntnisse und Geräte, um die entsprechenden Vorschriften und Maßnahmen bei der Demontage und Entsorgung mit dem Gefahrstoff Asbest einzuhalten und umzusetzen.