Heinlein | Das Dach.

Asbestsanierung gemäß TRGS 519 für Dach und Fassade

Asbestsanierung gemäß TRGS 519 für Dach und Fassade

Obwohl Asbest seit 1993 verboten ist, kommt das gesundheitsschädliche Material noch heute in vielen Bauwerken und eingebauten Materialien vor. Werden Asbestzementprodukte demontiert oder entsorgt, müssen die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 strikt eingehalten werden. Diese regeln, welche Maßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind und wie der Ablauf der Arbeiten erfolgen muss.

Vor Beginn der Arbeiten ist eine Anmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium erforderlich. Unser Betrieb ist gemäß TRGS 519 zertifiziert und zugelassen. Mit sachkundigen Mitarbeitern, dem richtigen Equipment und umfassendem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Demontage und Entsorgung von Asbest sicher, fachgerecht und gesetzeskonform durchgeführt werden.